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   BAG, 12.12.1957 - 2 AZR 574/55   

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https://dejure.org/1957,240
BAG, 12.12.1957 - 2 AZR 574/55 (https://dejure.org/1957,240)
BAG, Entscheidung vom 12.12.1957 - 2 AZR 574/55 (https://dejure.org/1957,240)
BAG, Entscheidung vom 12. Dezember 1957 - 2 AZR 574/55 (https://dejure.org/1957,240)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Umfang der arbeitgeberseitigen Unterrichtungspflicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611, § 276
    Einstellungsgespräch: Umfang der Unterrichtung durch den neuen Arbeitgeber - Verschulden bei Vertragsschluss

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Untterichtung des Arbeitgebers den künftigen Arbeitnehmer bei den Einstellungsverhandlungen hinsichtlich der an ihn zu stellenden Anforderungen - Abwerbung vom bisherigen Arbeitsplatz unter Vereinbarung des Ausschlusses der Kündigung eine Zeitlang - Übernahme eines ...

  • RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 5, 182
  • NJW 1958, 727
  • MDR 1958, 455
  • BB 1958, 375
  • DB 1958, 371
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 10.11.1955 - 2 AZR 282/54

    Arbeitsentgelt: Ruhegeldansprüche als Schadensersatzansprüche wegen c.i.c.

    Auszug aus BAG, 12.12.1957 - 2 AZR 574/55
    Nach der Entscheidung des erkennenden Senats vom 10. November 1955 (BAGE 2, 217 ff.), auf die insoweit Bezug genommen wird, obliegt dem Arbeitgeber auch schon bei den Verhandlungen über den Abschluss eines Arbeitsvertrages eine Fürsorgepflicht gegenüber dem zukünftigen Arbeitnehmer; er muss schon zu diesem Zeitpunkt auf die besonderen Interessen des späteren Arbeitnehmers Rücksicht nehmen und ihn insbesondere über die künftigen Verhältnisse aufklären, wenn er erkennt, dass der Arbeitnehmer besondere Wünsche und Erwartungen hat.
  • BAG, 24.10.1996 - 2 AZR 874/95

    Wirksamkeit einer Kündigung während der Probezeit - Anwendbarkeit des

    Ist eine Abkürzung der Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG nicht vertraglich vereinbart, so gilt für eine arbeitgeberseitige ordentliche Kündigung während der sechsmonatigen Wartezeit der Grundsatz der Kündigungsfreiheit (Senatsurteil vom 12. Dezember 1957 - 2 AZR 574/55 - BAGE 5, 182 = AP Nr. 2 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsschluß).
  • BAG, 02.12.1976 - 3 AZR 401/75

    Arbeitsvertrag: Verschulden bei Vertragsschluss - Schadensersatzpflicht -

    Das gilt dann, wenn das Arbeitsverhältnis aus Gründen vorzeitig endet, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer vor Abschluss des Vertrages unter Verletzung seiner Aufklärungspflicht verschwiegen hat, oder seinen wirtschaftlichen Sinn verliert (vgl. die Fallgestaltungen bei BAGE 5, 182 = AP Nr. 2 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluss und BAG, AP Nr. 1 zu § 13 GmbH).

    Eine solche Ankündigung steht unter der selbstverständlichen Voraussetzung, dass sich der betreffende Arbeitnehmer bewährt (BAGE 5, 182, 185 f. = AP Nr. 2 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluss [zu 2 der Gründe]).

  • BAG, 08.03.1977 - 4 AZR 700/75
    Eine solche Aufklarungspflicht bestand insbesondere dann, wenn, wovon auch das Landesarbeitsgericht ausgeht, aus dem Bereich des Unternehmens heraus die Gefahr drohte, die Ausbildungsverhaltnisse 10 wurden wegen absehbarer wirtschaftlicher Schwierigkeiten nicht durchgefuhrt werden können, was dann tatsächlich auch eingetreten ist (vgl BAG 5 » 182 = AP Nr. 2 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluß, AP Nr. 1 zu § 13 GmbHG, BAG vom 2 Dezember 1976 - 3 AZR 401/75 " demnächst]AP Nr. 10 zu § 2?6 BGB Verschulden bei Vertragsabschluß),.
  • LAG Nürnberg, 25.07.1994 - 7 Sa 1217/93

    Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen; Culpa in contrahendo

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  • BAG, 23.04.1981 - 2 AZR 1091/78
    Las Landesarbeitsgericht ist daher zutreffend davon ausgegangen, daß vorliegend der Grundsatz der Kündigungsfreiheit Platz greift und die Beklagte vorbehaltlich der durch die §§ 134, 138 BGB gezogenen Grenzen nicht gehindert war, das Arbeitsverhältnis mit dem Kläger im Wege der ordentlichen Kündigung zu beenden (BAG vom 12.12.1957 - 2 AZR 574/55 - BAG 5, 182 = AP Nr. 2 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsschluß; KR-Becker § 1 KSchG Rz 70 ff"; Hueck, KSchG, 10. Aufl., § 1 Rz. 23 a).
  • LAG Berlin, 27.02.1998 - 6 Sa 153/97

    Zulässigkeit einer Befristungsabrede; Vorliegen von überraschenden Klauseln in

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  • BAG, 29.08.1980 - 7 AZR 420/78
    Der Arbeitnehmer, der sein bisheriges Arbeitsverhältnis auf gibt, um in einen anderen Betrieb einzutreten, trägt grundsätzlich das mit der Übernahme der neuen Tätigkeit verbundene Risiko, den Kündigungsschutz zu verlieren (vgl. BAG 5, 182 = AP Nr. 2 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluß).
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